Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
24.01.2017
Herbst und Winter sind meist nicht Autofahrers Lieblinge. Dunkelheit, Nässe und Frost sind eine Herausforderung für Mensch und Maschine. Kälte und Feuchtigkeit führen im Fahrzeug zu beschlagenen Scheiben, auf der Außenseite bildet sich im Handumdrehen eine Eisschicht. Passiert ein Unfall, kann es für den Schadenverursacher teuer werden, wenn die Sichtbehinderungen nicht in ausreichendem Maße beseitigt wurden.
Glücklich darf sich schätzen, wer überdachte Stellplätze nutzen kann oder eine Standheizung an Bord hat. Wichtig: Solange die Sicht eingeschränkt ist, sollte das Fahrzeug auf keinen Fall bewegt werden. Ein Eiskratzer und eventuell auch ein Anti-Beschlagtuch sind in den dunklen Jahreszeiten unverzichtbare Helfer, die vor der Abfahrt bei Bedarf gründlich zum Einsatz kommen sollten. Denn wenn ein Unfall aufgrund unzureichender Sicht passiert, kann der Kfz-Kaskoversicherer den Schadenersatz verweigern bzw. reduzieren. Darüber hinaus können solche „Blindfahrten“ auch mit einem Bußgeld belegt werden. Der Grund liegt auf der Hand: Wer die Fahrt nur mit freigekratzten Gucklöchern antritt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer – z. B. Radfahrer beim Abbiegen. Deshalb: Ärger vermeiden und vor dem Losrollen gründlich für Durchblick sorgen. Keine Lösung ist nach wie vor, den Wagen warmlaufen zu lassen. In diesen Fällen droht ebenfalls ein Bußgeld, außerdem leiden sowohl der Motor als auch die Umwelt.
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