Fahranfänger: Einstieg mit Hürden

19.04.2019

Fahranfänger rückten zuletzt immer häufiger in den Fokus der Medienberichterstattung. Sei es, weil seit geraumer Zeit die Durchfaller-Quoten bei der Führerscheinprüfung steigen, sei es, weil spektakuläre Unfälle sich leicht auf die Unerfahrenheit der beteiligten jungen Fahrenden zurückführen lassen. Beinahe reflexartig folgen Vergleiche mit den Unfallquoten betagter Führerscheinbesitzer.

Aber wie ist eigentlich die Ausgangssituation von Fahranfängern in Deutschland und im Vergleich zu anderen Ländern Europas? Immerhin: Nicht nur bei uns ist es seit einigen Jahren möglich, mit 17 den Führerschein zu machen. Allerdings funktioniert das auf deutschen Straßen nur, wenn bis zur Volljährigkeit stets eine Begleitperson mitfährt, die über 30 Jahre alt und wenigstens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist. Der Beifahrer muss außerdem, genau wie der Fahrer, stets nüchtern sein.

Ebenfalls mit 17 Jahren gestatten es beispielsweise Österreich, Belgien, Spanien, Norwegen und Schweden Jugendlichen, sich hinter das Steuer zu setzen. Teilweise muss allerdings ein entsprechendes Schild am Fahrzeug auf den noch minderjährigen Fahrer aufmerksam machen. Besonders nonchalant sind die Regeln in Frankreich: Bereits ab 16 Jahren darf in Begleitung hinter das Steuer, wer mindestens 21 Fahrstunden absolviert und die theoretische Prüfung bestanden hat. Die uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird aber auch hier erst ab dem 18. Lebensjahr ausgegeben. In Finnland, Dänemark, Kroatien, Italien, Griechenland, der Schweiz und den Niederlanden wird statt des Fahrkönnens die Geduld junger Menschen auf die Probe gestellt: Fahranfänger werden dort konsequent erst ab Volljährigkeit mit Führerschein in den Straßenverkehr entlassen.

Ist die Erlaubnisfrage geklärt, rückt bei vielen Fahranfängern die Finanzierbarkeit der Freiheit auf Rädern in den Blick. Die Anschaffung des ersten Fahrzeugs ist dabei nur ein Teil des Problems, der Unterhalt ein anderer. Neben Steuern und Treibstoffkosten fallen nicht zu unterschätzende Versicherungsprämien an. Immerhin: Es gibt Möglichkeiten, diese Belastung zu minimieren. Etwa, wenn Schadenfreiheitsklassen der Eltern genutzt werden können, oder wenn durch die Einschaltung eines Versicherungsmaklers konsequent ein Preis-/Leistungs-optimierter Versicherer ausgewählt wird. Nicht zu vergessen: Auch die Auswahl des Fahrzeugs kann großen Einfluss auf die Folgekosten haben, deshalb sollte auf dessen so genannte Typklasse geachtet werden. Es gilt: Je höher das Schadenrisiko eines bestimmten Fahrzeugtyps, desto höher sind Typklasse und in der Folge die Versicherungsbeiträge.

Kontakt

MA Assekuranzmakler GmbH
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545
Service: 0700-MainzVers
WhatsAPP: 02461916450

E-Mail: info@ma-assekuranz.de

Mitglied im VDVM

Online-Beratung

Neuigkeiten