Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
22.01.2018
Verschärfung der Straßenverkehrsordnung
Regelmäßige Verkehrsteilnehmer können einschätzen, dass rücksichtsloses und egoistisches Verhalten im Straßenverkehr kaum mehr die Ausnahme ist. Ursachen können mangelnde Kontrollen oder zu lasche Strafen sein. Der Gesetzgeber hat nun den Hebel bei den Strafen angesetzt und teils deutliche Verschärfungen beschlossen.
So werden künftig diejenigen stärker zur Kasse gebeten, die auf Autobahnen keine Rettungsgasse freigeben oder Einsatzfahrzeuge behindern: Statt bisher 20 Euro werden künftig mindestens 200 Euro fällig, darüber hinaus sind zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei möglich. Ein Fahrverbot und eine Geldstrafe bis zu 320 Euro sind drin, wenn sich durch das Fehlverhalten Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen ergeben.
Nachgeschärft wurden auch die Bußgelder für das Hantieren mit dem Handy am Steuer: Statt 60 Euro werden künftig 100 Euro fällig, in schweren Fällen können auch Fahrverbote und Geldbußen bis zu 200 Euro verhängt werden. Diese Neuregelungen gelten übrigens nicht nur für das Telefonieren während der Fahrt, sondern auch für den Einsatz von Tablets oder E-Book-Readern am Steuer, außerdem wird das Schreiben von E-Mails oder SMS geahndet.
Ein vollständiges Verbot wurde für das Fahren mit verhülltem bzw. verdecktem Gesicht eingeführt. Das bedeutet das Aus für Masken, Schleier und Hauben, die das Gesicht ganz oder wesentlich verdecken. Wer es dennoch tut, muss mit Geldstrafen von bis zu 60 Euro rechnen.
Quelle: Meldung der Bundesregierung vom 19. Oktober 2017
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