Kurz erklärt: die „Grüne Karte“

30.08.2019

Die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK) – oder kurz: „Grüne Karte“ – wird meist im Zuge einer Kfz-Zulassung vom Kfz-Versicherer übergeben. Die Farbe des Dokuments ist zugleich Namensgeber.

Ausgestellt wird die Grüne Karte vom Deutschen Büro Grüne Karte (DBGK) mit Sitz in Berlin. Zweck der Karte ist der Nachweis einer existierenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Benötigt, mitunter auch gefordert, wird der Nachweis vor allem bei Fahrten ins Ausland. Bei der Einreise vorzulegen ist die Grüne Karte beispielsweise in Ländern wie Albanien, Israel, Mazedonien, Russland, Türkei oder Marokko. Keine Gedanken braucht sich zu machen, wer sich innerhalb der EU bewegt oder nach Island, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Andorra oder nach Liechtenstein einreisen möchte.

Hintergrund des Systems Grüne Karte sind die von Land zu Land teils sehr unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Schadenregulierungsverfahren. Passiert ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen Kraftfahrzeug innerhalb Deutschlands, kann der Schadenfall beim Deutschen Büro Grüne Karte gemeldet werden. Schadenersatzansprüche sind ebenfalls dort geltend zu machen. Ein Regulierer, meist ein Versicherungsunternehmen, bekommt vom DBGK die Schadenabwicklung übertragen.

Die Kontaktdaten des DBGK:

  • per Telefon unter 030/2020 5757
  • per E-Mail an claims[at]gruene-karte.de
  • per Fax an 030/2020 6757

Wichtig: Die Grüne Versicherungskarte weist ausschließlich Haftpflichtversicherungsschutz nach. Kaskoschutz ist bei Bedarf gesondert abzuschließen. Vor einer Reise ins Ausland empfiehlt sich das Gespräch mit einem Versicherungsmakler, um die Notwendigkeit und ggfs. den Umfang des erforderlichen Kfz-Versicherungsschutzes zu klären.

Quelle u.a.: www.gruene-karte.de.

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