Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
13.01.2017
Der Höchstrechnungszins klassischer kapitalbildender Lebensversicherungen beträgt seit dem 1. Januar 2017 nur noch 0,9 Prozent. Bis zum 31. Dezember 2016 lag er bei 1,25 Prozent.
Wichtig: Der reduzierte Garantiezins gilt nur für Verträge mit Beginn ab Januar 2017. Verträge, die bis Ende 2016 geschlossen wurden, behalten den bei ihrem Abschluss gültigen Zinssatz. Der Garantiezins entspricht der maximalen Zinszusage, die Lebensversicherer ihren Kunden auf den so genannten Sparanteil des Versicherungsbeitrags geben dürfen. Der Sparanteil ergibt sich, vereinfacht gesagt, durch den Abzug von Kosten vom Tarifbeitrag. Kosten entstehen zum Beispiel für den Risikoschutz oder durch den Vertrieb. Wesentlich für die „Rendite“ einer Lebensversicherung ist zusätzlich noch die nicht garantierte Überschussbeteiligung, die jährlich gutgeschrieben wird. Hinzu kommt i.d.R. weiterhin ein Schlussüberschuss, der am Ende der Vertragslaufzeit ausgekehrt wird.
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