Pilzsuche – Sachkunde ist Pflicht

24.10.2018

Wenn die Tage wieder kürzer werden, begeben sich viele Pilzliebhaber in die Wälder und suchen nach den Delikatessen. Nicht immer sind dabei Enthusiasmus und Sachverstand auf gleich hohem Niveau. Schon ein kleiner Fehlgriff kann üble Folgen haben, die vom verdorbenen Magen bis hin zur Lebensgefahr reichen. 

Die häufigste Ursache für Pilzvergiftungen ist der Verzehr zu alter Pilze, die womöglich noch unfachmännisch oder zu lange gelagert wurden. Nicht gegessen werden sollten rohe bzw. nicht vollständig gedünstete Pilze, denn die meisten werden erst durch die sachgerechte Zubereitung genießbar. Lediglich Pilze aus einer Kultur, Zuchtchampignons etwa, sind meist auch roh essbar. Nicht zuletzt kommt es immer wieder auch zur Verwechselung von essbaren mit Giftpilzen, sei es aus Unwissen oder aus Unachtsamkeit.

Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf eine Pilzvergiftung besteht?

  • Schnell einen Arzt kontaktieren. Abhängig vom Grad der Probleme nach dem Pilzverzehr sollte der Hausarzt oder gleich das nächste Krankenhaus aufgesucht werden. 
  • Restliche Pilze aufheben bzw. mit zum Arzt nehmen. So kann im Falle einer Vergiftung viel schneller ermittelt werden, was genau die Ursache ist und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten. 
  • Wenn mehrere Personen von den Pilzen gegessen haben, sollten vorsichtshalber alle über das Vergiftungsrisiko informiert werden.  

Vergiftungsrisiken lassen sich am besten durch umfassende Kenntnis der Spezies »Pilz« vermeiden. Wer die essbaren von den giftigen sicher unterscheiden kann, sie richtig transportiert bzw. lagert und zeitnah verzehrt, kann sich mit gutem Gewissen dem kulinarischen Genuss hingeben. 

Ganz Vorsichtige können mit der richtigen Unfallversicherung vorsorgen. Einige Versicherer bieten Schutz im Falle von »Vergiftungen durch Schlucken fester oder flüssiger Stoffe (Nahrungsmittel, giftige Pflanzen)«. Eine Vergiftung kann die Police zwar nicht verhindern, der Vorfall wird vom Versicherer dann jedoch als »Unfall« gewertet und finanziell entschädigt.

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