Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
16.09.2022
Eine falsch ausgewählte Behandlungsmethode, ein falsches Medikament – Fehler von Ärzten, die schwerwiegende Folgen mit sich bringen können, sind nie ausgeschlossen. Da solche Schadensfälle schnell die Existenz eines jeden Arztes gefährden können, muss ...
... ein lückenloser Versicherungsschutz vorhanden sein. Die Arbeit eines Arztes birgt sowohl das Risiko für behandlungs- und therapiebezogene Schäden als auch für Personen-, Sach- und Eigenschäden. Während erstere auf die berufliche Tätigkeit des Arztes zurückzuführen sind und die Versicherung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten sich gewerbetreibende Ärzte mit Praxisräumlichkeiten und Mitarbeitern ebenfalls gegen verschiedenste Personen- und Sachschäden absichern. Ein weiteres, laut Gesetzgeber abzusicherndes Risiko ist das des Vermögensschadens, weil dadurch ebenfalls hohe Regressforderungen möglich sind. Zudem sollten Ärzte außer über die gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht- und Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherungen vor allem über Geschäftsinhalts-, Elektronik- und Rechtschutz- oder auch über eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung nachdenken. Welche Risiken genau zutreffen und welche Absicherung Sie brauchen, ermittelt Ihr Makler gern mit Ihnen.
Quelle: gewerbeversicherung.de
MA Assekuranzmakler GmbH
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern
Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545
Service: 0700-MainzVers
WhatsAPP: 02461916450
E-Mail: info@ma-assekuranz.de