Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
26.06.2020
Texte, Bilder, Filme oder Musik zu veröffentlichen, ist heute praktisch für jeden Nutzer sozialer Medien innerhalb kürzester Zeit und mit nur wenigen Klicks möglich. Und genauso schnell können dabei Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Das hohe Tempo, mit dem Inhalte über Websites oder in den sozialen Medien veröffentlicht, gepostet oder gebloggt werden können, lässt ein Nachdenken über Urheberrechte Dritter oft in den Hintergrund treten. Und selbst wer nicht leichtfertig handelt und sich über diese Risiken Gedanken macht, ist vor Fehlern bzw. falschen Entscheidungen nicht gefeit. Speziell Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen verzichten häufig aus finanziellen Überlegungen heraus auf die Einholung juristischen Rats. Oder stehen zeitlich so sehr unter Druck, dass Haftungsrisiken verdrängt oder in Kauf genommen werden.
Dennoch: Umsichtiges und wohl überlegtes Handeln bietet den besten Schutz. Ansonsten stehen Abmahnungen oder weitergehende juristische Auseinandersetzungen schnell im Raum. Immerhin: Es gibt spezielle Berufshaftpflichtversicherungen, die solche Risiken finanziell abfedern und sogar als Rechtsschutzversicherung funktionieren, wenn die vorgetragenen Ansprüche unberechtigt sind. Wer sich regelmäßig vergleichbaren Risiken ausgesetzt sieht, sollte den Rat eines unabhängigen Versicherungsmaklers suchen und sich einen stimmigen Versicherungsschutz erarbeiten lassen.
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