Öffentlicher Verkehrsraum auch für E-Scooter

02.07.2019

Lange wurde über Sinn und Unsinn von E-Scootern diskutiert, während in anderen Ländern, in Schweden oder Dänemark etwa, bereits Fakten geschaffen wurden. Zumindest in den Großstädten  sind E-Scooter dort nichts Besonderes mehr.

Alternative Mobilitätskonzepte liegen im Trend. Auch in Deutschland ist es nun so weit: Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden. E-Scooter ist jedoch nicht gleich E-Scooter: Benötigt wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis, außerdem zwingend Versicherungsschutz in Gestalt einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Deren Existenz muss durch aufgeklebte oder eine fest mit dem Scooter verbundene Versicherungsplakette ausgewiesen werden. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, ist eine Straftat, die hohe Kosten nach sich ziehen kann. Und zwar immer dann, wenn der durch einen Unfall Geschädigte Schadenersatzforderungen stellt. Berechtigte Ansprüche müssen nämlich aus der eigenen Kasse beglichen werden.

E-Scooter sind klein und handlich. Das dürfte viele stolze Besitzer dazu verführen, die Geräte mit in den Auslandsurlaub zu nehmen. Der deutsche Versicherungsschutz greift zumindest in den Staaten der Europäischen Union. Nicht vorgeschrieben, jedoch hilfreich sind die so genannte Grüne Versicherungskarte und eventuell auch ein am Scooter befestigtes „D-Schild“. Ob im übrigen Ausland Versicherungsschutz besteht, lässt sich abschließend nur beim Versicherer klären.

Quelle: Medien- und Verbraucherinformationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

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