Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
23.08.2021
Reisen, Lernen und Arbeiten innerhalb der Europäischen Union ist seit vielen Jahren nahezu völlig problemlos möglich. Der Brexit jedoch hat gezeigt, dass diese Freizügigkeit durchaus keine Selbstverständlichkeit ist.
Wer als junger Mensch neugierig ist und die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt nutzt, kann mit vielen neuen Erfahrungen und Eindrücken wieder zurückkommen. Tatsächlich ist es beinahe egal, ob es sich um einen Schüleraustausch von wenigen Wochen oder um ein oder zwei Auslandssemester handelt. Damit die zur Verfügung stehende Zeit intensiv und unbeschwert genutzt werden kann, sollten einige Vorkehrungen getroffen werden.
Je nachdem, um welche Art von Auslandsaufenthalt es geht, stellen sich verschiedene Fragen:
Nicht jeder einzelne Aspekt eines Schüleraustauschs oder Auslandssemesters kann detailliert durchgeplant werden. Viele Eltern mögen das nur schwer aushalten können, letztlich müssen aber Ver- und Zutrauen in Fähigkeiten des eigenen Nachwuchses einen Ausgleich schaffen.
Die ersten Überlegungen gelten in der Regel dem Thema Krankenversicherung. Denn ob Unfall oder Krankheit: Eine Garantie, gesund zu bleiben, gibt es nicht. Da ist es gut zu wissen, dass im Fall der Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung Zugang zu guter medizinischer Versorgung sicherstellt und sich Gedanken über die Bezahlung der Behandlung erübrigen. Flexibilität hinsichtlich der Vertragslaufzeit bei Verkürzungen oder Verlängerungen ist bei den meisten Policen gegeben.
Gerade Studierende nutzen gerne ERASMUS, ein spezielles Förderprogramm der Europäischen Union. Im Fokus der Förderung stehen die allgemeine sowie berufliche Bildung, Sport und Jugend. ERASMUS existiert seit 30 Jahren und spricht mit seinen Programmen Studierende und Dozenten innerhalb der Länder der EU an. ERASMUS fördert ebenso finanziell wie ideell – und setzt eine Krankenversicherung voraus. Soll in einem Land studiert werden, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist Versicherungsschutz über die gesetzliche Versicherung gegeben. Nach Klärung des genauen Versicherungsumfangs kann sich vielleicht noch der Wunsch nach einer umfassenderen Auslandskranken- oder Reiseversicherung ergeben.
Als kompetenter Partner für die Beantwortung aller Fragen rund um Versicherung und Vorsorge vor dem Auslandsaufenthalt empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsmakler.
Quellen: ef.de/ERASMUS, www.gdv.de.
MA Assekuranzmakler GmbH
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern
Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545
Service: 0700-MainzVers
WhatsAPP: 02461916450
E-Mail: info@ma-assekuranz.de