Absicherung der Arbeitskraft: Chefsache

29.09.2021

Mit dem Chef steht und fällt alles, gerade in kleineren Betrieben. Führen ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung  zum „Aus“, kann das für sein Unternehmen dramatische Folgen haben. Aber noch schlimmer trifft es ihn und seine Familie, wenn für den Ernstfall nicht richtig vorgesorgt wurde.

Wer glaubt, auch ohne private Vorsorge schon gut abgesichert zu sein, sollte ein paar Punkte bedenken:

  • In einigen Branchen hat der Unternehmer die Möglichkeit, einen Anspruch auf eine Invalidenrente günstig zu erwerben. Dafür braucht er sich nur über die zuständige Berufsgenossenschaft freiwillig gegen Unfall zu versichern. Aber: Er kann mit einer Rente nur rechnen, wenn der Unfall bei der Arbeit passiert ist.
  • Eine private Unfallversicherung ist daher sicherlich ratsam, um auch das Risiko in der Freizeit abzufangen – immerhin rund 80 Prozent aller Unfälle passieren hier. Nur: Es wird eben ausschließlich für Unfallfolgen gezahlt, nicht aber bei den Auswirkungen von Krankheiten.
  • Für den Krankheitsfall gibt es die gesetzliche oder private Krankenkasse. Teils kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen und sich Leistungen zukaufen. Aber: Die Krankenkasse stellt ihre Zahlungen ein, sobald feststeht, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krankheit, sondern um dauerhafte Berufsunfähigkeit handelt.
  • Auch Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen im Alter nur mit der normalen Altersrente auskommen. Zudem gibt es für alle, die nach 1960 geboren oder erst nach 2000 in die Rentenversicherung eingetreten sind, dort gar keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen lediglich die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Damit aber kann der gewohnte Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit bei weitem nicht aufrecht erhalten werden.

 

Eine gesonderte Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist daher vernünftig. Ein Überblick über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben zeigt, wie hoch die Lebenshaltungskosten sind. Daraus lässt sich die notwendige Höhe einer BU-Rente oder Unfallversicherungssumme ableiten, um im Fall der Fälle den erreichten Lebensstandard ohne große Abstriche beibehalten zu können.

Die Höhe des Versicherungsschutzes bestimmt zu einem gewissen Grade auch den Preis der privaten Vorsorge. Der Beitrag hängt darüber hinaus von der Laufzeit der Versicherung ab, außerdem von der Berufsgruppe, zu der der Antragsteller zählt. Der Akademiker als Inhaber eines Computergeschäftes beispielsweise zahlt weniger als jemand, der sich als Chef körperlich stark anstrengen muss. Einfluss auf die Beitragshöhe hat weiterhin das Alter bei Vertragsabschluss. Je jünger man einsteigt, umso niedriger sind die Beiträge. Doch wichtiger als der Preis für die Police sind die Versicherungsbedingungen. Eine umfassende Beratung durch einen Fachmann ist sehr ratsam.

Hat der Selbstständige schon bestimmte Vorerkrankungen oder leidet an Unfallfolgen, kann es mit dem Vertragsabschluss schwierig werden. Die Ablehnung steht im Raum, oder der Versicherer gleicht das erhöhte Risiko durch einen Prämienzuschlag aus. Möglich ist auch, dass Vorerkrankungen oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Spätestens jetzt sollte auf Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler gesetzt werden, um böse Überraschungen im Leistungsfall auszuschließen.

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